Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz LkSG) regelt die unternehmerische Verantwortung und damit die Sorgfaltspflichten von Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten, Umweltstandards und sozialen Standards entlang ihrer Lieferketten. Hierzu gehört beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt.
Für wen gilt das Lieferkettengesetz?
Das Gesetz gilt seit 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab Januar 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland.
Welche ersten Schritte sind hinsichtlich des LkSG zu unternehmen? Was ist zu beachten?
Unternehmen müssen zunächst ihren Fokus auf die Ermittlung, Bewertung und Priorisierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in ihren Lieferketten richten (Risikoanalyse & Risikomanagement). Auf diesen Ergebnissen aufbauend erfolgt die Anfertigung einer Grundsatzerklärung über die betriebsinterne Menschenrechtsstrategie sowie das Ergreifen konkreter Maßnahmen, um präventiv und Abhilfe leistend zu agieren. Ebenso ist die Einrichtung der Strukturen für Beschwerdeverfahren sowie geeigneter Beschwerdekanäle von Relevanz.
Welche Rechte werden durch das LkSG gestärkt?
Das Gesetz stärkt Menschenrechte und den Umweltschutz. Dazu zählen unter anderem:
- Schutz vor Kinderarbeit
- Schutz vor Zwangsarbeit
- Schutz vor Diskriminierung aufgrund nationaler, sozialer, ethnischer Herkunft
- der Schutz vor Landraub
- der Arbeits- und Gesundheitsschutz
- das Recht auf faire Löhne
- das Recht, Gewerkschaften zu bilden
- der Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen und Regelbrüchen.
Wer überwacht die Umsetzung des LkSG?
Überwacht wird die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durch das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA) seit dem 1. Januar 2023. Die BAFA hat weitreichende Kontroll- und Sanktionsbefugnisse inne.